REGELN
Vorsicht, Lebensgefahr ! Keine andere Routen benutzen.
Die Pistenfahrzeuge bewegen sich oft an Stahlseilen, die mehrere Hundert Meter übers Gelände gespannt sind. Diese Seile sind kaum sichtbar und können zur tödlichen Falle werden für nächtliche Pistenbenützer / -innen.
Fünf Regeln für Nachtskitourers
1. Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengänger / -innen haben die Betriebszeiten zu beachten.
Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden.
2. Während der Betriebszeiten der Transportanlagen gelten für alle Benutzer/-innen von Schneesportabfahrten die FIS-Regeln. Von Skitourengänger/-innen auf Pisten sind insbesondere folgende Regeln zu beachten:
- Aufstieg nur am Pistenrand.
- Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander.
- Keine Querungen an unübersichtlichen Stellen.
- Besondere Vorsicht bei Kuppen, in Engpässen, Steilhängen und bei Vereisung.
- Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang.
3. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten. Verlangen die Seilbahnunternehmen für die Benützung der Schneesportabfahrten Beiträge, so sind diese entsprechend zu begleichen.
4. Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.
5. Wildruhezonen und Schutzgebiete sind immer zu beachten. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind Waldbereiche (v. a. mit Stirnlampen) zu meiden.